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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat am 11. April 2024 um 12.37 Uhr offiziell die "Nichtbeanstandungserklärung" zur G-BA Richtlinie herausgegeben.
Damit tritt die Richtlinie in Kraft und wird im Bundesanzeiger veröffentlicht
Repost von Fatigatio e.V.
Hintergründe:
Der G-BA hatte den gesetzlichen Auftrag bis Ende 2023 in einer neuen Richtlinie Regelungen für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte zu beschließen, bei denen der Verdacht auf Long COVID und Erkrankungen mit ähnlicher Symptomatik besteht.
Verankert wurde dieser Auftrag mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) in § 92 Abs. 6c SGB V. Der G-BA ist das höchste Gremium in Deutschland, in dem der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Patientenvertreter:innen an einem Tisch sitzen, um die medizinische Versorgung in verschiedenen Bereichen festzulegen.
Dem Fatigatio e.V. war es als anerkannter Selbsthilfeverband möglich, sich für die Teilnahme am Richtlinien-Unterausschuss akkreditieren zu lassen und damit direkt an der Richtlinienerstellung mitzuwirken. Die Patientenbeteiligung hat zwar kein Stimmrecht, kann aber im Verlauf der Ausschuss-Aktivität inhaltliche Vorschläge machen und Überzeugungsarbeit bei den beteiligten Vertreterinnen und Vertretern der anderen Institutionen zu leisten.
Durch beharrliches Einwirken sowie intensive fachliche Diskussionen ist es dem Fatigatio e.V. gelungen zahlreiche wichtige Belange von ME/CFS-Patienten in der Richtlinie unterzubringen!
Mehr dazu auf der Fatigatio-Website